Rechtsgrundlage:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 4 Allgemeine Grundsätze, §9 Besondere Gefahren, §12 Unterweisung
- DGUV-Vorschrift1 § 4 Unterweisung der Versicherten
Unterweisungen sind vor Aufnahme der Arbeit und danach 1x jährlich dokumentiert durchzuführen.
Brandschutzunterweisungen sind grundsätzlich ein Bestandteil der regelmäßigen Unfallverhütungsschulung, da praktisch in allen Betriebsstätten die Gefahr durch Brände und Unfälle besteht.
Dies stellt für viele Betriebe eine nicht unerhebliche Herausforderung dar, solche Unterweisungen effektiv zu organisieren und inhaltlich sinnvoll zu gestalten. Wir richten uns ganz nach den Erfordernissen des Betriebs, organisieren und führen bei Bedarf für Sie eine Brandschutzunterweisung für
- normal Beschäftigte
- Brandschutzhelfer
- Evakuierungshelfer
durch.
Wir bieten auf Anfrage und speziell auf Ihren Bedarf zugeschnittene Schulungen in den Themenfeldern :
- Brandschutz
- Arbeitsschutz (UVV)
- Teamwork
- Prävention
Dies ist sowohl für Betriebe, als auch für Feuerwehren mindestens 1x jährlich gefordert.
Auf Wunsch lassen sich diese Themen auch sehr gut kombinieren.
Unser Ziel ist hierbei, den Unterricht praxisnah und verständlich zu gestalten, um das Gelernte auch Anwenden zu können.