Ausbildung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern

 

Rechtliche Grundlage aus:

– Arbeitsschutzgesetz §10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen“
– Vorschrift der Berufsgenossenschaft BGV A1 § 22 Abs. 2 Notfallmaßnahmen
– Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände Abs. 6.2 „Brandschutzhelfer“
– Grundlagen der DGUV Information 205-023 „Brandschutzhelfer Ausbildung und Befähigung“

Hierdurch ist jeder Betrieb/ jede Einrichtung verpflichtet, Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer zu schulen.

Außerdem muss eine innerbetriebliche Struktur vorhanden sein, die eine zügige Evakuierung des Betriebes/ der Einrichtung im Notfall sicherstellt. Der Arbeitgeber muss für Brandfälle, Erste Hilfe und Evakuierungen Personen benennen, die im Rahmen der betrieblichen Gefahrenabwehr bestimmte Aufgaben übernehmen.

Der Brandschutzhelfer muss zu der gesetzlich vorgeschriebenen fachkundigen Unterweisung, wie auch alle anderen Beschäftigten eines Betriebes, jährlich unterwiesen und geschult werden.

Wir bieten Ihnen eine umfangreiche, kostenlose Beratung zu Ihren benötigten Schulungen und bilden praxisnah nach Vorgabe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung aus.

Inhalte der theoretischen Ausbildung zum Brandschutzhelfer:

  • Grundzüge des Brandschutzes
  • Betriebliche Brandschutzorganisation
  • Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren durch Brände
  • Verhalten im Brandfall

 

Inhalte der praktischen Ausbildung zum Brandschutzhelfer

  • Handhabung, Funktion und Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen
  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung
  • Realitätsnahe Übung mit Feuerlöscheinrichtungen
  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen erfahren

 

Der Evakuierungshelfer kann kombiniert werden, hierzu beraten wir Sie gerne.

Schulungstermine auf Anfrage.