Die Feuerbeschau (FB) ist ein sehr wichtiges Instrument, denn sie trägt maßgeblich zur Sicherheit bei und ist daher eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Gemeinden. Sie wird auch als Gefahrenverhütungsschau bezeichnet.
Auszug vom §1 der Verordnung über die Feuerbeschau (FBV):
„Die Feuerbeschau dient dazu, Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz, die durch Brände entstehen können, zu verhüten.“
Aber wenn es um die Vollziehung der FBV oder die Abstellung der aufgedeckten Mängel geht, dann ist die Akzeptanz auf einmal nicht mehr so groß! Dies zeigte uns auch unsere Erfahrung sehr häufig!
Um welche Sicherheit geht es denn?
Es geht um die der Grundstückseigentümer, der Gebäudenutzer, der Gemeindeverantwortlichen als Organisatoren und vor allem um die der Feuerwehrdienstleistenden im Einsatz.
Unglücklicherweise sorgt sie häufig für einigen Unmut, der nur zu oft auch politisch wird. Dabei will doch niemand verletzte oder tote Personen beklagen müssen, geschweige denn hierfür verantwortlich sein!
Zusätzlich werden die Haftungsrisiken von Vernachlässigungen in Sachen Sicherheit von den Verantwortlichen unterschätzt.
Deswegen führen wir in ganz Bayern Feuerbeschauen durch. Wir nehmen unsere Aufgaben als Sicherheitsexperten sehr ernst, sind unparteiisch und unterliegen keinen persönlichen Zwängen.
Gerne helfen wir Gemeinden in der Organisation, bei dem sie oftmals mit den personellen Ressourcen an ihre Grenzen stoßen.
Zudem helfen wir oft Betroffenen, Mängel aus der Beschau abzustellen.
Die Feuerbeschau ist letztlich auch eine Haftungsfrage für alle Akteure im Verlauf der Vollziehung!
Falls Sie gerne mehr zu diesem Thema wissen möchten oder Fragen bestehen, können Sie sich gerne bei uns melden.
Ihr Team von Brandschutz Zimmermann