Als Brandschutzbeauftragter stehe ich dem Auftraggeber als Fachberater zur Seite.
Dies beinhaltet zum Beispiel:
- Brandschutzbegehungen
- Erstellen von Brandschutzordnungen Teil A,B,C
- Beurteilung von Brandgefährdungen
- Bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen in Sachen Brandschutz
- Beratung bei der Ausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der richtigen Löschmittel
- Rettungs-, Flucht-, Feuerwehr- und Alarmpläne erstellen und kontrollieren
- Prüfungsintervalle und Prüfabläufe festlegen
- uvm.
Der Schwerpunkt liegt dabei auf den vorbeugenden Brandschutz.
Jede Leistung kann auch einzeln in Anspruch genommen werden. Eine schriftliche Übertragung stellt für den Auftraggeber eine Pflichtenteilung dar. Somit wird die jeweilige Verantwortung aufgeteilt.
- Gesetze
- Brandschutzrecht
- Vorschriften
- Bestimmungen
- Regelwerke
- Normen
- Brandlehre
- Technische Regeln
gilt es rechtlich zu beachten.
Wir sind DEKRA geprüft nach Vorgabe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, geregelt nach DGUV-I 205 003
Auch bei Neugründung oder Umzug von Firmen helfen wir dem Auftraggeber die Arbeitsstätte nach den geltenden Vorschriften im Brand- und Arbeitsschutz einzurichten.
Kosteneinsparen
Ggf. kann durch die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten oder die Erfüllung von Versicherungsvorgaben eine dauerhafte Reduzierung der Feuerversicherungsprämie erreicht werden.