ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA BRANDSCHUTZ ZIMMERMANN
Wichtige Kundeninformationen:
Bitte prüfen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Vertragsschluss! Bei Unklarheiten oder Überschneidungen mit Ihren AGB ist dies im Vorfeld zu klären. Wir sind stets bemüht Ihren Ansprüchen gerecht zu werden und legen Wert auf ein hohes Maß an Sorgfältigkeit und Kundenzufriedenheit.
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Brandschutz Zimmermann bietet Objektbetreuungen, Objektbeurteilungen, Planungen, Brandschutzartikel, sicherheitstechnische Begutachtungen, Bildungsveranstaltungen, Vorträge, Lehrgänge, theoretische und praktische Unterweisungen an. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung solcher Dienstleistungen. Abweichende Geschäftsbedingungen von Kunden/Firmen werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen der Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Sollten unsere AGB mit den AGB vom Auftraggeber kollidieren, so ist die Gültigkeit der verschiedenen Klauseln im Vorfeld zu klären! Versäumt dies der Auftraggeber, so gelten die AGB von Brandschutz Zimmermann. Sollten Sie mit Teilen unserer AGB nicht einverstanden sein, so muss dies im Vorfeld (vor Vertragsabschluss) geklärt werden. Bei Erteilung eines Auftrags gelten unsere AGB als anerkannt.
§ 2 Leistungsumfang
2.1 Der Umfang der einzelnen Leistungen ergibt sich aus der Auftragserteilung. Wünscht der Auftraggeber Änderungen der bereits vereinbarten Leistungen, so ist uns dies rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Mündliche Absprachen oder kurzfristige Änderungen sind möglich, jedoch besteht hierauf seitens des Auftraggebers kein Rechtsanspruch! Wenn der Auftragnehmer mündliche Vereinbarungen erfüllt, so sind diese zusätzlichen Leistungen kostenpflichtig.
2.2 Soweit nicht anders vereinbart, darf der Auftragnehmer die ihm obliegenden Leistungen auch von Dritten, als Subunternehmer erbringen lassen. Der Auftraggeber kann einen solchen Dritten nur dann ablehnen, wenn er berechtigte, nachvollziehbare Zweifel an dessen Eignung gegenüber des Auftragnehmers geltend machen kann.
2.3 Bei Dienstleistungen für Unternehmen oder Öffentliche Träger handelt es sich um Beratungen und Einschätzungen vom Auftragnehmer, um den Auftraggeber in seiner rechtlich geforderten Sorgfaltspflicht zu unterstützen. Die eigentliche Verantwortung und somit auch die Entscheidungsgewalt (Umsetzungen/ Maßnahmen) liegt beim Auftraggeber.
§ 3 Vertragsabschluss
3.1 Mit der Übersendung eines Angebotes bietet der Auftragnehmer den Abschluss eines Vertrages nach „BGB § 611 vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag“ an. Der Auftrag kann schriftlich, per E-Mail oder per Fax durch den Auftraggeber erteilt werden. Mit Eingang der Auftragserteilung in unserem Haus entsteht ein bindender Vertrag. Bei Privatpersonen (Verbrauchern) besteht 14 Tage Rücktrittsrecht. Erst nach Ablauf der Frist erfolgen Bestellungen oder Leistungserbringung, außer es wurde explizit auf das Rücktrittsrecht verzichtet.
3.2 Ihr Vertragspartner ist:
Brandschutz Zimmermann
Inhaber: Zimmermann Fabian
Entrischenbrunn 15b
85307 Entrischenbrunn
Tel.: 08444 9183844
Fax: 08444 9183845
Mail: kontakt@brandschutz-zimmermann.de
3.4 Es zählt die in den Angeboten aufgeführte Gültigkeit (i.d.R. 30 Tage). Nach Ablauf der Frist ist der Auftragnehmer berechtigt eine Preisanpassung vorzunehmen oder den Auftrag abzulehnen.
§ 4 Urheberrechtsschutz
4.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die vom Auftragnehmer erarbeiteten Konzepte, Brandschutzorganisationen, Teilkonzepte, Lehrmittel und Präsentationen an Dritte weiterzugeben oder diese zu veröffentlichen.
4.2 Erstellte Konzeptinhalte, Inhalte von Lehrmitteln, Präsentationen und Übungen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Das Gleiche gilt für Markenrechte, Wort- und Bildmarken Aufführungsrechte und allen anderen exklusiven Nutzungsrechten, Nutzungsarten, Auswertungen und Veröffentlichungen, die aus der Geschäftsbeziehung hervorgehen oder sich im Laufe dieser entwickeln. Bei Zuwiderhandlung hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer den entstandenen Schaden vollumfänglich zu ersetzen.
§ 5 Eigentumsvorbehalt/ Lieferbedingungen/ Prüfungen/ Montagearbeiten
5.1 Gelieferte Ware und sämtliche Urhebernutzungs- und sonstige Leistungsschutzrechte betreffend der Dienstleistungserbringung bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers.
5.2 Alle Forderungen des Auftraggebers aus einer Weiterveräußerung/-verwertung werden bereits jetzt zur Sicherung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung an den Auftragnehmer abgetreten. Dies betrifft keine organisationseigenen Daten/ Angaben/ Informationen.
5.3 Die Versendung von Produkten, Arbeiten, Vorlagen, Daten oder Trainingsmaterial erfolgt auf eigene Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Nur auf Kundenwunsch und gegen Aufpreis wird der Versand versichert. Die Versandpreise können je nach Versanddienstleister variieren, die Auswahl richtet sich nach Verfügbarkeit.
5.4 Bei Nichteinhaltung von Fristen/ Terminen, die auf höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr, Feuer, verkehrsbedingt oder ähnlichen Ereignissen wie z.B. Streik oder Aussperrung beruhen, verlängern sich die Fristen angemessen. Die daraus entstehenden Kosten oder Gewinnverluste können dem Auftragnehmer nicht angelastet werden.
5.5 Lieferzeiten von Waren oder Leistungen können nicht immer verbindlich genannt werden, da viele Faktoren wie Zulieferer, benötigte Informationen, usw., zur Leistungserbringung eine große Rolle spielen. Aussagen zur Bearbeitungszeit sind als Zeitorientierung zu sehen, außer es wurde explizit bei Vertragsschluss anderes vereinbart.
5.6 Bei Prüfungen von Arbeitsmitteln oder Einrichtungen muss der Auftraggeber eine Übersicht vom Bestand des Prüfgutes zur Verfügung stellen, bzw. ist er für die Vollständigkeit des Prüfgutes selbst verantwortlich. Die Prüfkosten beziehen sich ausschließlich auf die Prüfung selbst. Bei zusätzlichem Zeitaufwand, um eine Prüfung durchführen zu können, wird dieser gesondert verrechnet.
5.7 Bei Prüfungen oder Montagearbeiten ist für eine freie Zugänglichkeit zu sorgen.
5.8 Montagearbeiten erfolgen nach geltenden Richtlinien und in Absprache mit dem Auftraggeber oder einer zuvor bestimmten zuständigen und bevollmächtigten Person. Diese muss vor Ort sein oder die Montage ist eindeutig im Vorfeld festzulegen.
5.9 Anfahrts- und entstandene Rüstzeiten des Personals zum Einsatzort bzw. zur Leistungserbringung werden vom Auftragnehmer als Arbeitszeit erfasst und in Rechnung gestellt. Die Fahrtzeit gilt von der Haustüre des Abfahrtsortes bis zur Haustüre des Einsatzortes.
5.10 Kilometererfassungen erfolgen in direkter Strecke, außer es müssen verkehrsbedingte Umwege gefahren werden.
5.11 Eine Bestätigung der Inhaltskenntnisnahme von Protokollen, Berichten, o.ä., die bei Leistungserbringung entstehen, ist dem Auftragnehmer zuzusenden.
I.d.R. wird eine Zustellung der Dokumente per Mail mit der Funktion „Lesebestätigung“ hierfür verwendet. Mit Ausführen der Lesebestätigung wird dem Auftragnehmer der Erhalt und die anschließende Kenntnisnahme bestätig. Bleibt dies aus, so ist der Auftragnehmer frühestens nach einer Frist von 10 Werktagen berechtigt, eine alternative und sichere Zustellung zu veranlassen, z.B. über den Postweg. Die hierfür zusätzlichen Kosten und der Aufwand werden in Rechnung gestellt.
§ 6 Änderung der Leistungen
6.1 Der Auftragnehmer behält sich vor, bei zu geringer Anmeldezahl eine Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen. Gleiches gilt für krankheitsbedingten Ausfall des Auftragnehmers, bzw. seines beauftragten Subunternehmers, sowie bei höherer Gewalt wie z.B. Verkehrsstau, Streik bei öffentlichen Verkehrsmitteln, Sturm, etc.. Bereits bezahlte Gebühren werden dann sobald als möglich erstattet. Eventuell daraus resultierende Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers sind ausgeschlossen!
6.2 Der Auftragnehmer behält sich vor, eine inhaltliche und organisatorische Änderung bzw. Anpassung der Ausbildung/ Übung/ Unterweisung vorzunehmen, soweit dadurch Ziel und Wesen der Ausbildung nicht beeinträchtigt werden.
6.3 Sollte der Auftragnehmer zu Teilleistungen/ Lieferung gezwungen sein, verpflichtet er sich, so schnell wie ihm möglich, die Vertragsleistung zu erfüllen. Dies kann dem Auftragnehmer jedoch nicht angelastet werden.
§ 7 Zahlung
7.1 Sofern nichts anderes vereinbart, sind die Rechnungen des Auftragnehmers innerhalb von 10 Tagen, ohne jeden Abzug, ab Rechnungsdatum fällig. Gelieferte Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Der Abzug von Skonto ist nur möglich, wenn es bereits im Angebot vereinbart wurde.
7.2 Gravierende Preisänderungen, aufgrund von Kostensteigerungen im laufenden Geschäftsjahr, behält sich der Auftragnehmer vor, muss dies aber vor Rechnungsstellung bekannt geben.
7.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, vor Leistungserbringung eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50 % der Gesamtsumme vom Auftraggeber einzufordern.
7.4 Preise verstehen sich in Euro und können netto (ohne MwSt) angegeben sein.
7.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Auch ohne schriftliche Mahnung gerät man nach 14 Tagen in Zahlungsverzug. Ab diesem Zeitpunkt sind je Mahnung 5 Euro Gebühren, sowie zusätzliche Verzugszinsen fällig und werden in Abhängigkeit des Basiszinssatzes verrechnet.
Kosten, die uns durch Zahlungsverzug entstehen (Anwalt oder Inkassounternehmen), werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.
7.6 Gegenrechnungen vom Auftraggeber, bedürfen der vorherigen schriftlichen Anerkennung des Auftragnehmers.
7.7 Bei Schulungen kann der Auftragnehmer 2 Wochen vor Schulungsbeginn die Rechnung stellen.
§ 8 Kennzeichnung
8.1 Der Auftragnehmer hat das Recht, auf allen Konzeptionen, Lehrmitteln, Unterlagen, Werbemitteln und Informationsmedien auf sich als Urheber nach eigenem Ermessen hinzuweisen, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgeldanspruch zusteht. Der Auftragnehmer hat das Recht, den Auftraggeber in seiner Referenzliste/n (Kundenauflistung) aufzunehmen.
§ 9 Gewährleistung und Schadensersatz
9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt und nach besten Wissen auszuführen. Er steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht ein für:
Die Richtigkeit der Beschreibung der Leistungen im Angebot bzw. in gesonderten Prospekten, die gewissenhafte Vorbereitung von Veranstaltungen, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen während der Veranstaltung.
9.2 Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von zehn Werktagen nach der Veranstaltung/ Leistungserbringung schriftlich beim Auftragnehmer geltend zu machen. Danach gilt die Dienstleistung/ das Werk als mangelfrei abgenommen.
9.3 Werden benötigte Informationen zur Leistungserbringung seitens des Auftraggebers nicht, nicht richtig, nicht rechtzeitig (nach zweimaliger schriftlicher Aufforderung) oder wissentlich nicht genannt, so kann der Auftragnehmer hierfür nicht belangt werden. Auch eine daraus resultierende mangelnde Leistungserbringung ist dem Auftragnehmer nicht anzulasten. Eine Nachbesserung kann in so einem Fall nicht verlangt werden, die Zahlung/ Teilzahlung muss nach Erhalt der Rechnung trotzdem erfolgen.
9.4 Beanstandung im Garantiefall der jeweiligen ausgelieferten Ware läuft über die Warenhersteller. Unterstützung bei Reklamationsfällen kann nur über uns abgewickelt werden, wenn die Ware auch über uns bezogen wurde.
9.5 Für nicht offensichtliche Mängel gilt die Regelung BGB § 634a „Verjährung der Mängelansprüche“. Im Falle des Vorliegen von Mängeln, die von uns anerkannt wurden, hat der Auftraggeber das Recht auf Nachbesserung. Nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung bleibt das Recht der Minderung oder des Rücktritts vom Vertrag unberührt.
§ 10 Haftung
10.1 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistungserbringung, positiver Forderungsverletzung, Culpa in contrahendo (auf deutsch: Verschulden bei Vertragsschluss), mangelhafter oder unvollständiger Leistung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf eine vom Auftragnehmer zu vertretende Pflichtverletzung beruhen.
10.2 Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bei Begehungen oder Inhouse-Schulungen sind ausgeschlossen. Über Betriebsanweisungen, Verhaltenshinweise, mögliche Alarmauslösungen, etc. ist der Auftragnehmer vor Betreten des Geländes zu informieren. Sollten Geräte oder Medien vom Auftraggeber gestellt werden, so geschieht dies auf eigene Gefahr.
10.3 Bei Schulungen/ Unterweisungen ist den Anweisungen des Ausbilders Folge zu leisten und bei feuergefährlichen Handlungen ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
10.4 Schadensersatzansprüche für beschädigte/ verlorener Ausrüstung/ -en, Wertgegenständen, Kleidungen, etc. sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruhen.
10.6 Der Auftragnehmer haftet nur mit dem Auftragswert laut Angebot (nur beratende Tätigkeit).
10.7 Der Auftraggeber hat für die Sicherung seiner Daten selbst Sorge zu tragen und hält den Auftragnehmer von einer Aufbewahrungspflicht von erstellten Daten frei, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
10.8 Praktische Übungen, sowie Aus- und Fortbildungen sind vom Arbeitgeber oder Dienstherren durchzuführen (z.B. ArbSchG, BeSichV, BG-Vorschriften,…). Wir unterstützen ihn oder auch Privatpersonen dabei. Deshalb weisen wir darauf hin, dass Unfälle gleich welcher Art, immer über den jeweiligen Arbeitgeber, Dienstherren oder eine Privatversicherung abzudecken sind. Bei Unklarheiten ist dies vom Auftraggeber selbst im Vorfeld zu prüfen. Die Teilnahme an Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr, Brandschutz Zimmermann wird von allen Haftungsansprüchen freigestellt.
§ 11 Datenschutz/Fotos
11.1 Bei Anfragen und Auftragserteilungen können die übermittelten Daten in unserem System gespeichert werden.
Eine Datenlöschung erfolgt nicht automatisch. Es wird davon ausgegangen, dass eine dauerhafte Geschäftsbeziehung unterhalten werden soll.
11.2 Die vom Auftraggeber angegebenen Daten (gleich welcher Art) werden zum Zweck der Geschäftsabwicklung gespeichert und verarbeitet. Der Auftraggeber kann auf schriftlichen Antrag, Auskunft über die gespeicherten Daten erhalten, sowie die Berichtigung und/ oder Löschung bzw. Sperrung seiner Daten verlangen. Der Datenschutz ist gewährleistet und entspricht den gesetzlichen Regelungen.
11.3 Eine Weitergabe, aller uns bekannt werdenden Daten oder angefertigten Fotos zur Leistungserbringung an Dritte, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Geschäftsgeheimnisse unserer Auftraggeber werden gewahrt. Nur die Weitergabe von benötigten Daten an Subunternehmer zur Auftragserfüllung ist zulässig. Sollte dies nicht gewünscht sein, sind wir hierüber vor Vertragsschluss zu informieren.
11.4 Wir weisen Sie darauf hin, dass im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung von uns Beauftragte oder Pressevertreter Fotos aufgenommen werden können, auf denen unter Umständen auch einzelne Teilnehmer oder der Veranstaltungsort erkennbar ist. Personen werden bestmöglich unkenntlich gemacht, wenn deren Einverständnis nicht vorliegen sollte. Diese Fotos können, ohne Anspruch des Teilnehmers auf Vergütung oder Haftung, zur Berichterstattung und Bewerbung weiterer Veranstaltungen aufgenommen und in Print- und Onlinemedien, insbesondere in der Tagespresse, auf Internetseiten und in sozialen Medien, veröffentlicht und verbreitet werden. Dies gilt ohne zeitliche, oder örtliche Beschränkung und zählt für alle Vertriebs- und Veröffentlichungsformen, die dem Unternehmen dienen. Wenn Sie mit der Anfertigung, Veröffentlichung und Verbreitung von Fotos, auf denen Sie u.U.zu erkennen sind, nicht einverstanden sind, teilen Sie uns dies bitte vor Beginn der Dienstleistungserbringung mit.
11.5 Falls uns der Auftraggeber personenbezogene Daten übermittelt, muss dies im Vorfeld mit den betreffenden Personen, durch den Auftraggeber, abgesprochen sein. Brandschutz Zimmermann ist nicht verpflichtet die Einwilligungen zu überprüfen. Jede betreffende Person kann Auskunft oder Löschung der Daten beim Auftragnehmer beantragen.
11.6 Personenbezogene Daten werden nach eigenen Ermessen nach Leistungserbringung durch den Auftragnehmer gemäß Datenschutzverzeichnis gelöscht. Sind die Daten jedoch in Leistungen verarbeitet, werden sie nur nach Aufforderung entfernt. Die Einwilligung der betreffenden Personen muß dem Auftraggeber vorliegen.
11.7 Bei Verstößen gegen die DSGVO haftet der Auftragnehmer nur bei eigenverschuldeten Verfehlungen.
§ 12 Vertragsrücktritt
12.1 Ein Rücktritt ist immer schriftlich zu erklären und an:
Brandschutz Zimmermann
Entrischenbrunn 15b
85307 Entrischenbrunn
Fax: 08444 9183845
Mail: kontakt@brandschutz-zimmermann.de
zu senden.
12.2 Gilt nur für Lehrgänge/ Schulungen: Erfolgt der Rücktritt einer Auftragserteilung/ Buchung 4 Wochen vor Beginn der Dienstleistung fallen 20% Bearbeitungsgebühr mindestens jedoch 120€ an. Alle bereits entstandenen Kosten wie z.B. Buchungen oder Materialkäufe können zusätzlich berechnet werden.
12.3 Bei Stornierungen, die weniger als 2 Wochen vor Dienstleistungsbeginn bei uns eingehen, bzw. wenn angemeldete Teilnehmer ohne Stornierung nicht zu der Veranstaltung/ Dienstleistung erscheinen, wird die Teilnahmegebühr voll berechnet.
12.4 Es besteht die Möglichkeit, den Dienstvertrag kostenlos innerhalb von 14 Tagen nach Übersendung der Auftragserteilung ohne Angabe von Gründen gemäß § 312b und 312d BGB zu widerrufen (nur Verbraucher also Privatpersonen). Die Frist beginnt mit der Übersendung der Auftragserteilung. Der Rücktritt ist innerhalb der Frist schriftlich zu erklären und an Brandschutz Zimmermann zu senden. Findet die Buchung sehr knapp, also 14 Tage oder weniger vor Leistungserbringung statt (Überschneidung der Fristen), können nur dafür bestellte Ware oder Lehrmittel verrechnet werden. Danach zählen die Fristen wie bei Punkt 12.2 und 12.3 angegeben.
12.5 Die Benennung von Ersatzteilnehmern ist jederzeit möglich.
12.6 Einen geeigneten Nachweis in besonderen Fällen können wir verlangen.
12.7 Bei Dienstleistungen mit einer Dauer von mehr als drei Monaten ist eine beiderseitige Kündigung jederzeit möglich. Die Kündigung wird wirksam zum Zeitpunkt der Einigung, auf einem Kündigungsschreiben.
12.8 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne der aktuellen Rechtslage (§§ 313, 314 ff. BGB), sowie die sich hieraus ergebenden Ansprüche auf Ausgleich beider Parteien, bleiben hiervon unberührt.
§ 13 Schweigepflicht
13.1 Beide Vertragsparteien bewahren absolutes Stillschweigen über Vertragsinhalte, Kosten etc. gegenüber Dritten.
§ 14 Nebenabreden, Vertragsänderungen
14.1 Nebenabreden, Vorbehalte, Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Diese Bestimmungen können nur durch eine schriftliche Vereinbarung beider Vertragspartner aufgehoben werden.
§ 15 Erfüllungsort, Salvatorische Klausel, Gerichtsstand
15.1 Sofern sich aus dem Geschäftsvertrag keine andere Regelung ergibt, ist der Erfüllungsort stets der Sitz des Auftraggebers, außer es ist zur Leistungserbringung kein Außentermin nötig oder es bestehen andere wichtige Gründe.
15.2 Sollte eine dieser Bedingungen unwirksam werden, berührt dies die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Beide Parteien verpflichten sich in einem solchen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe gelegen ist. Selbiges gilt für etwaige Lücken.
15.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.4 Gerichtsstand ist Amtsgericht Pfaffenhofen an der Ilm.
Stand: 01.01.2022